AGB

Jeder, der Leistungen der Reitschule „SeelenPferd“ in Anspruch nimmt oder das Anwesen als Besucher betritt, erklärt sich stillschweigend mit den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden:

Es freut uns sehr, dass sie sich entschieden haben, ihr Kind bei „Seelenpferd“ zur Reitpädagogik/Reittherapie anzumelden.

Die Reitschüler / Besucher über 18 Jahren oder der/die Inhaber der Personensorge für die minderjährigen Reitschüler, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Da wir die Stunden gemeinsam mit einem Lebewesen (Pferd) gestalten,gibt es einige Regeln zu beachten. Da Pferde von Natur aus Fluchttiere sind, ist besondere Vorsicht geboten. Durch unerwartete Ereignisse (z.b. ein wegfliegender Vogel, eine unbedachte Bewegung eines Zuschauers, plötzlicher Lärm,…) kann eine Fluchtreaktion beim Pferd hervorgerufen werden, welche zu Unfällen führen kann. Hierbei sind kleine und größere Verletzungen nicht ausgeschlossen. Auch ich, als Reitpädagogin /Reittherapeutin kann manchmal nicht verhindern, dass das Pferd einen Satz macht, oder plötzlich schneller läuft als es eigentlich soll.

Sollte ein Reiter jedoch vom Pferd fallen, heißt dies nicht, dass es zu einer Verletzung kommen muss, aber es kann passieren. Deshalb ist beim Reiten und beim Umgang mit dem Pferd den Anweisungen der aufsichtsführenden Person immer Folge zu leisten.

Wir wollen euch nicht die Freude an unseren Erlebnisstunden nehmen, allerdings gehört diese Aufklärung zur rechtlichen Absicherung.

Reithelm:

Für das Reiten besteht die Pflicht, einen Reithelm nach DIN-EN 1384 zu tragen.

Reithelme können auch durch Fahrradhelme ersetzt werden, jedoch liegt diese Entscheidung, sowie das Risiko, bei den Reitschülern bzw. den Sorgeberechtigten. Falls der Helm vergessen wurde oder nicht passt (liegt im Ermessen der Angestellten von „SeelenPferd“) kann ggf. ein Leihhelm für eine Gebühr von 1€ ausgeliehen werden. Falls auch dieser nicht passen sollte, findet die Stunde trotzdem statt, jedoch nicht auf dem Pferd.

Die Schuhe:

Reitstiefel oder vergleichbares, festes überknöchelhohes Schuhwerk (z.B. Wanderschuhe).

Falls die Schuhe nicht geeignet sind (liegt im Ermessen der Angestellten von „SeelenPferd“),wird auch hier auf eine andere Unterrichtsform ausgewichen, oder im Extremfall (Flipflops/Sandalen) auf Theorieunterricht umgestiegen.

Reitkleidung:

Eine Reitweste wird empfohlen, dies liegt aber im Ermessen der Reitschüler oder des Sorgeberechtigten. Außerdem wird empfohlen, eine lange Hose zu tragen, am besten eine Reithose mit Knie-oder Volllederbesatz.

Wir empfehlen allen Reitschülern Reithandschuhe beim Reiten und Führen des Pferdes zu tragen, da es auch hier zu Verletzungen (z.B.Verbrennungen der Haut) kommen kann.

Wetter:

Die Bekleidung muss den Wetterverhältnissen angepasst sein.

Die Stunde findet bei jeglichem Wetter statt, ggf. wird auf theoretischen Unterricht im Pferdeumgang (überdachter Bereich) oder in der Sattelkammer ausgewichen.

Reitstunden, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden berechnet. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder die Rückvergütung gezahlter Reitstunden.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht übertragbar.

Das Betreten von Pferdeboxen, Paddock oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Leitung, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Die Anwesenheit auf dem Anwesen bedarf der Erlaubnis des Leiters, der Reitlehrerin oder deren/dessen Gehilfen.

Es wird darauf hingewiesen, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/ oder Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.

Bei Unfällen, Schäden und Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber „SeelenPferd“, deren Mitarbeiter, Gehilfen oder Bewohner des Anwesens geltend gemacht werden. Die Anwesenheit auf dem Gelände geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Den Anweisungen des Leiters, des Reitpädagogen/Reittherapeuten und/oder deren/dessen Gehilfen ist/sind unbedingt Folge zu Leisten.

Das Reiten und der Umgang mit den Pferden, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Eltern haften für Ihre Kinder, unabhängig des Alters und Unterliegen der durchgängigen Aufsichtspflicht der Eltern.

Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten.

Im Umgang mit den Pferden gelten die allg. Tierschutzbestimmungen und die Empfehlungen der FN „deutschen reiterlichen Vereinigung“ zu Haltung und Umgang.

Freistellungserklärung

Die Reitschule „SeelenPferd“, deren Mitarbeiter, Gehilfen oder Bewohner des Anwesens, werden von jeglicher Haftung oder Schadenersatzansprüchen frei gestellt, es sei denn, die Haftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden auf Grund des vorliegendenVersicherungsschutzes. Die Freistellung gilt nicht für eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Schadensersatzanspruch

Für Schäden die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung (Besucher) an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen, haftet der Reitschüler, bzw. dessen Sorgeberechtigte, Besucher/Begleiter in vollem Umfang gegenüber der Reitschule und/oder Geschädigten.

Anwesenheit

Zu Beginn der Stunde muss der Reitschüler pünktlich in anwesend sein. Bei Verspätung ab 15 min kann der Reitunterricht ggf. nicht abgehalten werden, die Stunde wird aber trotzdem berechnet

Begleitpersonen, können sich während des Reitunterrichts in den dafür vorgesehenen Bereichen aufhalten. (Auf dem Hof vor dem Haus)

Die Anwesenheit von Erwachsenen ist, wenn möglich so gering wie möglich zu halten, um die Entwicklung und Entfaltung der Kinder nicht zu stören. Die „nötige Anwesenheit“ wird direkt mit den Mitarbeitern besprochen. Unser Ziel ist es, für den Reitschüler ein angenehmen und ungestörtes Umfeld zu schaffen.

Im Unterricht

gelten die Anweisungen des Lehrers. Zuschauer werden gebeten sich Still zu verhalten und den Unterricht nicht zu stören. Sollte Hilfe durch die Eltern erforderlich sein, werden diese durch die Mitarbeiter zur Mithilfe gebeten.

Datenschutz

Die für den Ablauf der Veranstaltungen notwendigen persönlichen Daten des Teilnehmers werden auf Datenträgern gespeichert und vertraulich behandelt. Der Teilnehmer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten zur Geschäftsabwicklung zu. Der Teilnehmer kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, in diesem Falle werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Geschäftsvorganges gelöscht.

Verwendung von Bildern

Während des Reitunterrichts können in einigen Fällen selbst oder durch etwaige Kooperationspartner Bild- und/oder Tonaufnahmen erstellt werden. Der Reitschüler/Sorgeberechtigte erklärt bereits jetzt sein Einverständnis zu der Herstellung und Veröffentlichung sowie zur Nutzung der Aufnahmen mit seinem Abbild zu Werbezwecken von „SeelenPferd“ ohne dass eine gesonderte Vergütung erfolgt. Diesem Recht kann widersprochen werden.

Allergien/Vorerkrankungen

Der Reitschüler leidet nicht an Gesundheitsstörungen, die Reiten, bzw. den Umgang mit dem Pferd verbieten.

Allergien, Behinderungen, unzureichende Organleistungen, Krankheiten oder sonstige Umstände, die eine besondere Behandlung des Reitschülers notwendig machen, müssen den Mitarbeitern durch den Reitschüler/Sorgeberechtigten im Vorfeld mitgeteilt werden. Dieses erfolgt am besten schriftlich und zusätzlich in einem persönlichen Gespräch.

Verletzungen

Beim Unterricht und Veranstaltungen übernimmt „SeelenPferd” und alle Mitarbeiter für die Zeit des Unterrichts/Veranstaltung die Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht nach §1626ff. BGB.

Die aufsichtspflichtigen Personen dürfen, bei nicht schriftlichem Widerspruch dieser AGB durch Eltern/Erziehungsberechtigten:

  • mitgegebene Medikamente nach angaben der Eltern/Erziehungsberechtigten ausgeben
  • kleine Verbände bei Verletzungen anlegen
  • Wunden mit Desinfektionsmitteln einsprühen
  • Zecken/Splitter aus Finger und Fuß entfernen
  • Bei schweren Verletzungen wird im Allgemeinen ein Notarzt gerufen

Über eingeleitete/durchgeführte Maßnahmen wird spätestens nach Ende der Reitstunde die Abholende Person benachrichtigt

Fütterung

Unsere Pferde werden optimal ernährt. Bitte die Pferde nicht mit selbst mitgebrachtem füttern. Bei Leckerli bitte den Reitlehrer fragen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.